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Redaktionsstatut PDF Drucken
§ 1. Redaktion
Das Team der COMPzeit setzt sich zusammen aus der Redaktionsleitung, festen RedakteurInnen und freien MitarbeiterInnen, das Team arbeitet ausschließlich ehrenamtlich.

§ 2. Aufnahmebedingungen
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Redaktion ist journalistisches Interesse, journalistische Fähig- und Fertigkeiten.
§ 2. 1 Für die Aufnahme als freieR MitarbeiterIn ist weitere Voraussetzung, dass ein Artikel pro Quartal verfasst wird.
§ 2.2 Für die Aufnahme als festeR RedakteurIn wird eine mindestens halbjährige Mitarbeit
als freieR MitarbeiterIn vorausgesetzt sowie das Verfassen von mindestens einem publikationsfähigen Artikel pro Monat.
§ 2.3 Die Aufnahme in das Redaktionsteam erfolgt auf Antrag, in dem die Personalien erfasst werden und mit dem ein Bewerbungsartikel eingereicht wird. Soweit dieser Artikel den Anforderungen entspricht, wird er publiziert (-> § 4.). Die übermittelten persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
§ 2.4 Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet die Redaktionsleitung.

§ 3. Rechte der RedakteurInnen
§ 3.1 Feste Redakteure/Redakteurinnen können:
- die Ausstellung eines Presseausweises des Bundesverbands Jugendpresse e. V., bzw. der Deutschen Jugendpresse e. V. bei der COMPzeit beantragen, mit dem ihre journalistische Tätigkeit unterstützt wird (die anfallenden Gebühren sind durch den/die
AntragstellerIn zu tragen).
- zur Vorbereitung von Besprechungen, Test- und Rezensionsexemplare vorzustellender Medien von der COMPzeit bereitgestellt bekommen.
§ 3. 2 Freie MitarbeiterInnen die sich durch kontinuierliche Mitarbeit ausgezeichnet haben können in begründeten Fällen zur Vorbereitung von Besprechungen, Test- und Rezensionsexemplare vorzustellender Medien von der COMPzeit bereitgestellt bekommen.

§ 4. Artikelrichtlinien
§ 4.1 Die Artikel, müssen per E-Mail oder elektronischen Datenträger an die Redaktionsleitung eingereicht werden. Sobald ein Artikel digital übermittelt wurde, gehen die Rechte daran auf die COMPzeit über.
§ 4.2 Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
§ 4.3 Die Artikel müssen von dem/der einreichenden MitarbeiterIn (AutorIn) gezeichnet und selbst verfasst sein. Plagiate, also die Verletzung der Urheberschaft des geistigen Eigentums sind unzulässig. Darüber hinaus verpflichten sich zur Einhaltung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats.
§ 4.4 Urheberrechte bei Bildmaterial, etc. die in dem verfassten Artikel verwendet werden, dürfen nicht verletzt werden.
§ 4.5 Bei Missachtung von Urheberrechten haftet das verantwortliche Teammitglied für entstandenen Schaden und kann aus dem Team ausgeschlossen werden!
§ 4.6 Produktrezensionen können auf Grund des nichtkommerziellen Charakters von COMPzeit nur auf Basis kostenfrei bereitgestellter Testmuster erfolgen.

§ 5. Kooperation
Im Interesse einer Erhöhung der Publizität kooperiert die COMPzeit mit anderen Online-Magazinen. Dies bedeutet u. a., dass COMPzeit Artikel auch in anderen Online-Magazinen veröffentlicht werden.

§ 6. Beantragung der Mitgliedschaft in das Redaktionsteam der COMPzeit
Der Aufnahmeantrag als freieR MitarbeiterIn erfolgt über das Formular auf der Homepage www.compzeit.de. Bei der Übermittlung des Anmeldeformulars werden die darin enthaltenen Angaben gespeichert und soweit nicht anders vereinbart der Name, die E-Mailadresse, Homepage und das verwendete Betriebssystem im Mitarbeiterverzeichnis der Homepage veröffentlicht.

§ 7. Austritt
Jederzeit kann ein Austritt eines Mitglieds des COMPzeit-Teams auf eigenen Wunsch hin erfolgen.

§ 8. Ausschluss
Die Redaktionsleitung hat das Recht, Redaktionsmitglieder bei Verstoß gegen dieses Statut oder einzelne Paragraphen desselben ohne weitere Begründung auszuschließen.

§ 9. Rechtsvorbehalt
Falls ein oder mehrere Punkte dieser Satzung nicht rechtskräftig sein sollte/n, bleiben die restlichen Punkte jedoch erhalten.
Letzte Aktualisierung ( 01.09.2006 )
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